Situation in Brandenburg - Olde Bulls - Leavitt Bulldog Zucht - David Leavitt's Olde English Bulldogge

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Situation in Brandenburg

Leavitt Bulldoggen sind keine Listenhunde!

Jegliche Diskussion um diese Behauptung ist inzwischen beendet. Wir haben gewonnen.
Nach einer Auseinandersetzung vor Gericht und einem mehr als eindeutigem Gerichtsbeschluss, der unsere Position bestätigt hat, wurden jegliche Vorwürfe und Auflagen gegen uns und unsere Hunde zurückgenommen.

Was war oder ist eigentlich das Problem?

Nach einem Erlass des Brandenburger Innenministeriums wurden und werden seit einiger Zeit alle Besitzer von Hunden des Typs Olde English Bulldogge (OEB) von den Ordnungsbehörden des Landes Brandenburg angeschrieben. Die Ordnungsbehörden machen keinen Unterschied zwischen OEB und Leavitt Bulldoggen.

Die Behörden stellen sich auf den Standpunkt, das es sich bei allen OEB und Leavitt Bulldoggen um Kreuzungen mit Hunden handelt, die nach der Brandenburger Hundehalterverordnung einem generellen Haltungsverbot in Brandenburg unterliegen.
Konkret lautet der Vorwurf, das in allen OEB und Leavitt Bulldoggen jeweils 1/6 American Pitbull Terrier enthalten wäre. Gemäß §8 Abs. 2 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (
nachzulesen hier) ist die Haltung und die Zucht von Hunden der Rasse American Pitbull Terrier (und anderer Rassen) im Land Brandenburg mit Verweis auf eine "unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit" ausnahmslos verboten. Dieses Haltungs- und Zuchtverbot erstreckt sich auch die Haltung und Zucht von Kreuzungen aus Hunden dieser verbotenen Rassen. Soweit uns bekannt ist, stützen die Behörden des Landes Brandenburg ihren Standpunkt auf einen Eintrag aus der offenen Plattform wikipedia.

Im Klartext bedeutet dies, das nach der Auffassung der Ordnungsbehörden in Brandenburg für alle OEB und Leavitt Bulldoggen die "unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit" gilt und sie damit dem absoluten Haltungs- und Zuchtverbot unterliegen. Auf der Basis dieses Standpunkts werden Besitzer und Züchter von OEB und auch wir als Besitzer und Züchter von Leavitt Bulldoggen von den Ordnungsbehörden des Landes Brandenburgs aufgefordert, die Haltung und gegebenenfalls Zucht der Hunde einzustellen. Die Hunde sollen an Personen ausserhalb des Landes Brandenburgs oder alternativ auf Kosten der Besitzer an Tierheime abgegeben werden.

Wir haben das Problem inzwischen geklärt!

Auch wir waren unmittelbar von dieser Problematik betroffen. Seitens der Ordnungsbehörden wurden wir aufgefordert, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen, es handele sich bei unseren Hunden um Kreuzungen aus den nach §8 Abs.2 der Brandenburger Hundehalterverordnung verbotenen Rassen.
Im Klartext: Uns wurde eine Verfügung zugestellt, nach der uns die Haltung und Zucht von unseren Hunden gemäß der Brandenburger Hundehalterverordnung verboten wurde. Wir sollten unsere Hunde abgeben und die Zucht einstellen.

Wir haben uns selbstverständlich gegen diese Vorwürfe zur Wehr gesetzt. Die Behauptungen der Behörden sind komplett falsch, diese Vorwürfe sind absolut nicht zutreffend. Wir können die Herkunft und Abstammung unserer Hunde über mindestens fünf Generationen, für unsere Zuchthunde sogar über zehn Generationen belegen. Unsere Hunde sind reine Bulldoggen. Die Dokumentation der Abstammung unserer Hunde belegt, das seit einer Vielzahl von Generationen absolut keine Einkreuzung von Hunden stattgefunden hat, die nach der heute gültigen Brandenburger Hundehalterverordnung einem Verbot unterliegen. Wir waren daher von Anfang an davon überzeugt, das alle Vorwürfe gegen uns und unsere Hunde nicht haltbar sein würden.

Inzwischen steht es fest - Wir haben gewonnen!

Vom zuständigen Gericht wurde klar und deutlich festgestellt, das wir unzweifelhaft im Recht sind.

Zitate aus unserem Gerichtsbeschluss:
"Bei den vom Antragssteller gehaltenen Hunden handelt es sich nicht um gefährliche Hunde im Sinne von §8 Abs.2 HundehV. Sie sind auch keine Kreuzungen mit nach §8 Abs.2 HundehV als gefährlich geltenden Hunderassen."

"Entgegen der Ansicht der Ansicht des Antragsgegners kann aus dem Umstand, das an der Züchtung der OEB und des Leavitt Bulldogs Hunde beteiligt waren, die in §8 Abs. 2 HundehV benannt werden, nicht auf eine Kreuzung der hier betroffenen Hunde im Sinne dieser Vorschrift geschlossen werden."

Nach diesem Gerichtsbeschluss haben nun auch die Behörden des Landes Brandenburg endlich das Thema für uns beendet.

Unserem Widerspruch gegen die uns zugestellte Verfügung wurde in vollem Umfang entsprochen nachdem sich das Gericht voll aus unsere Seite gestellt hat.

Wir haben inzwischen die schriftliche Bestätigung der Ordnungsbehörden vorliegen - Alle gegen uns verhängten Verbote und Maßnahmen sind aufgehoben.Weder die Haltung unserer Hunde noch die Zucht ist verboten.

Leavitt Bulldogs sind keine gefährlichen Hunde im Sinne der Brandenburger Hundehalterverordnung!

Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben - wenden Sie sich an uns oder unseren Verein, den COBD e.V. (Club für Olde Bulldogges in Deutschland). Wir helfen Ihnen gern weiter und werden Sie auch unterstützen, wenn Sie selbst von ähnlichen Situationen betroffen sind.


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